Fußball

Fußball

Turnierleitung: Jürgen Wohl und

Claus Thelosen

Spielstätten:

Ludwig-Wolker-Sportanlage

Jean-Pullen-Weg, 41464 Neuss


Bezirkssportanlage Reuschenberg

Am Südpark 1b, 41466 Neuss

Kontakt zur Turnierleitung:

02451 / 6232 274 (JW) oder 0151 / 5090 6284 (CT)

juergen.wohl@fv.nrw.de

claus.thelosen@fv.nrw.de


Die Spiele der Gruppen A und D finden auf der Ludwig-Wolker-Sportanlage statt.

Die Spiele der Gruppen B und C werden auf der Bezirkssportanlage Reuschenberg ausgetragen.


Turnierbestimmungen

I. Spielberechtigung

  1. Beim Deutschen Fußballturnier der Finanzämter ist jeweils eine Mannschaft eines Mitgliedsverbandes der DFSH, möglichst der Turniersieger des jeweiligen Mitgliedsverbandes, spielberechtigt.
    In jedem Falle ist die Mannschaft des Ausrichters qualifiziert.
    Zur Auffüllung auf 20 Teilnehmer ist zunächst der Vorjahressieger qualifiziert. Über weitere Auffüllungen entscheiden der Vorstand und der Vorsitzende des Spielausschusses (Spartenleiter Fußball) der DFSH.

  2. Der Vertreter des Mitgliedsverbandes wird von den Beschäftigten eines Finanzamtes oder der OFD gestellt (auch einer Spielgemeinschaft von kleinen Ämtern, die sich innerhalb des Mitgliedsverbandes bzw. der OFD qualifiziert haben). Zu den Beschäftigten gehören auch Beschäftigte landeseigener Gesellschaften und die von dem teilnehmenden Finanzamt an andere Finanzämter abgeordnete Spieler. Es ist zulässig, die teilnehmenden Mannschaften mit Spielern/Spielerinnen anderer Dienststellen des Mitgliedsverbandes zu verstärken.

  3. Der Turnierleitung muss vor Beginn der Vorrundenspiele in zweifacher Ausfertigung eine Mannschaftsliste vorliegen, in der durch den offiziellen Vertreter der OFD bestätigt ist, dass es sich bei allen zum Einsatz kommenden Spielern um Beschäftigte der Finanzverwaltung handelt. Eine Mannschaft darf für das Turnier höchstens 21 (einundzwanzig) Spieler benennen.

  4. Die in der Liste aufgeführten und zum Einsatz kommenden Spieler haben ihre Spielberechtigung durch Vorzeigen eines Ausweises mit Lichtbild nachzuweisen.
    Der Schiedsrichter ist angewiesen, Spieler, Ausweise und Mannschaftsliste vor jedem Spiel zu vergleichen.


II. Spielordnung

  1. Die Vorrunde wird in vier Gruppen á fünf Mannschaften ausgetragen, wobei innerhalb der einzelnen Gruppen jeder gegen jeden spielt.

  2. Die Spiele der Vorrunde werden mit einer Spielzeit von je 2 x 15 Minuten ausgetragen. Der Seitenwechsel geschieht ohne Pause.

  3. Für die Ermittlung des Tabellenplatzes innerhalb der Gruppe entscheidet bei Punktgleichheit das Torverhältnis nach dem im DFB üblichen Subtraktionsverfahren, wobei bei gleicher Tordifferenz die Zahl der erzielten Tore entscheidet (Beispiel: 5:3 ist besser als 4:2).
    Besteht auch hier Gleichheit, so erfolgt die Entscheidung durch Strafstoßschießen.
    Es werden zunächst fünf Elfmeter von verschiedenen Spielern geschossen. Erzielen beide Mannschaften auch daraus die gleiche Anzahl Tore, wird das Strafstoßschießen in der Weise fortgesetzt, dass jede Mannschaft abwechselnd einen Strafstoß bis zur Entscheidung ausführt, wobei zunächst die Spieler eingesetzt werden müssen, die bis dahin in der Entscheidung noch keinen Strafstoß ausgeführt haben. Vom Platz gestellte Spieler dürfen hierzu nicht mehr eingesetzt werden.
    Die gegnerische Mannschaft hat ggf. die Zahl ihrer Schützen soweit zu reduzieren, bis Anzahlgleichheit beider Mannschaften besteht. Der/die betroffene(n) Schütze(n) ist/sind dem Schiedsrichter vor Beginn des Strafstoßschießens zu benennen.

  4. Für die Viertelfinalspiele qualifizieren sich die Gruppensieger und Gruppenzweiten.

  5. Die Sieger der Viertelfinalspiele bestreiten die Halbfinalspiele.

  6. Die Viertel- und Halbfinalspiele werden im K.o.-System ausgetragen.

  7. Die Sieger aus dem Halbfinale bilden die Paarung des Endspiels um den ersten und zweiten Platz. Die Verlierer des Halbfinales spielen um den dritten und vierten Platz.

  8. Für die Ermittlung der Tabellenplätze 5 bis 8 sind zunächst die Ergebnisse der Vorrunde maßgebend. Ist hiernach Punktgleichheit gegeben, entscheidet das Torverhältnis nach dem im DFB üblichen Subtraktionsverfahren, wobei bei gleicher Tordifferenz die Zahl der erzielten Tore entscheidet (Beispiel: 5:3 ist besser als 4:2).
    Besteht auch hiernach Gleichheit wird der Tabellenplatz durch das Los entschieden. Den Losentscheid führt der Spielausschuss „Fußball“ durch.

  9. Die Spielzeit der Viertel- und Halbfinalspiele sowie des Spieles um den dritten und vierten Platz beträgt 2 x 15 Minuten. Beim Seitenwechsel findet eine fünfminütige Pause statt. Die Spielzeit für das Endspiel beträgt 2 x 20 Minuten zuzüglich fünf Minuten Halbzeitpause. Bei unentschiedenem Ausgang der Spiele ab dem Viertelfinale erfolgt eine Verlängerung von 2 x 5 Minuten. Ist auch danach keine Entscheidung gefallen, erfolgt ein Strafstoßschießen (siehe Zif. 3.).

  10. Die Mannschaften halten sich zehn Minuten vor der angesetzten Spielzeit am Rande des ihnen zugeteilten Spielfeldes bereit.

  11. In jedem Spiel können drei Spieler einschließlich Torwart ausgewechselt werden.
    Eine Mannschaft darf während des gesamten Turniers höchstens 21 Spieler zum Einsatz bringen (s. I Zif. 3).

  12. Bei der Prüfung der Spielberechtigung durch den Schiedsrichter (s. I Zif. 5), haben die Mannschaften je einen Linienrichter zu benennen (s. Zif. 10 und 11).

  13. Sollte durch Witterungseinflüsse oder andere Umstände der Turnierablauf gemäß den Ziffern 1 bis 9 zu Punkt II nicht durchführbar sein, wird von dem Ausrichter und dem Spielausschuss „Fußball“ der DFSH eine andere Spielordnung erstellt.

  14. Bei Unbespielbarkeit aller zur Verfügung stehenden Fußballplätze kann ein Hallenfußballturnier nach den geltenden DFB-Bestimmungen durchgeführt werden. Die teilnehmenden Mannschaften sollen vor dem Turnier darauf hingewiesen werden, dass für diesen Fall Hallenfußballschuhe erforderlich sind.


III. Strafbestimmungen

Verstöße gegen Spielberechtigung und Spielordnung werden wie folgt geahndet:

  • Bei einem Einsatz von Spielern/Spielerinnen, die nicht spielberechtigt sind (s. I Ziff. 2), erfolgt eine Disqualifikation der gesamten Mannschaft. Wird dieser Fall bei Vorrundenspielen festgestellt, werden alle Gruppenspiele dieser Mannschaft mit 0:3 Toren als verloren gewertet und dem Gegner entsprechend gutgeschrieben.
  • Nichtvorlage der Mannschaftslisten:
    Spielverbot der betreffenden Mannschaft bis zur Vorlage der Listen.
    Dadurch versäumte Spiele werden mit 0:3 Toren als verloren gewertet.
  • Nichtvorlage des Ausweises:
    Spielverbot für den betreffenden Spieler, bis die Ausweisung durch andere Personen glaubhaft gemacht wird.
  • Fehlende Linienrichter:
    In diesen Fällen entscheidet der Schiedsrichter allein.
  • Verspätetes Erscheinen der Mannschaft:
    Das Spiel wird mit 0:3 Toren als verloren gewertet. (falls nicht besondere Gründe geltend gemacht werden.) - Wartezeit: 15 Minuten. Bei besonders geltend gemachten Gründen entscheidet der Spielausschuss „Fußball“ der DFSH in Einvernehmen mit der Turnierleitung.
  • Dem Schiedsrichter sind folgende Möglichkeiten des Platzverweises gegeben:
  1. Der Schiedsrichter kann den Spieler mit einer gelb-roten Karte belegen. Dies bedeutet einen Feldverweis für das laufende Spiel.
  2. Der Schiedsrichter erteilt dem Spieler die rote Karte. Der Spieler ist für das nächste Spiel (und im Falle einer Tätlichkeit für das gesamte Turnier) gesperrt. Hier kommt es auf die Auslegung des Schiedsrichters an.

         Die Schiedsrichter sind vor Turnierbeginn jeweils auf diese Strafmöglichkeiten hinzuweisen.


  • Für Streitsachen, die nicht in diesen Bestimmungen geregelt sind, wird ein Schiedsgericht gebildet, das nach Anhörung mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet.
    Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus
  • dem Vorsitzenden des Spielausschusses „Fußball“ der DFSH,
  • je einem Vertreter der beteiligten Mannschaften,
  • einem nicht betroffenen Schiedsrichter und
  • einem Vertreter der Turnierleitung.

        Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Spielausschusses „Fußball“ der DFSH.

  • Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Deutschen Fußballbundes.

IV. Allgemeines

  1. Veranstalter und Platzbesitzer werden von jeglicher Haftung ausgenommen.
  2. Jeder Gruppe (Mannschaft) wird vom Ausrichter ein Betreuer zur Verfügung gestellt.

V. Bestimmungen für die Trostrunde

Die in der Vorrunde am Freitag ausgeschiedenen Mannschaften bestreiten am Samstagvormittag eine Trostrunde.

Bei einem Teilnehmerfeld von 20 Mannschaften (s. I Zif. 1) bleiben nach der Vorrunde zwölf Mannschaften für die Trostrunde übrig. Der Austragungsmodus für die Trostrunde richtet sich nach den organisatorischen Gegebenheiten. Falls möglich, sind vier Gruppen á drei Mannschaften auszulosen. Die Gruppenersten bestreiten die Halbfinalspiele, die Sieger hieraus das Endspiel.


Spielzeiten:

Die Spiele werden mit einer Spielzeit von 2 x 10 Minuten ausgetragen. Der Seitenwechsel geschieht ohne Pause.

Die Spielzeit des Endspiels beträgt 2 x 15 Minuten. Beim Seitenwechsel findet eine fünfminütige Pause statt.

Im Übrigen gelten auch hier die Bestimmungen I. bis III.


Wertung der Trostrunde:

Der Sieger der Trostrunde ist auf den 9. Platz zu setzen. Der zweite der Trostrunde erscheint auf Platz 10. Für die Platzierungen der Plätze 11 bis 20 sind zunächst die Ergebnisse der Trostrunde maßgebend. Ist hiernach immer noch Punkt- und Torgleichheit gegeben, dann sind die Vortagesergebnisse (Vorrunde) zu berücksichtigen.


VI. Inkrafttreten

Die in der 24. DFSH-Mitgliederversammlung am 18. September 2014 in Hamburg geänderten Turnierbestimmungen treten mit Wirkung des 40. Deutschlandturniers in Koblenz im Jahre 2015 in Kraft.


Alle TeilnehmerInnen am Deutschlandturnier erkennen mit ihrer Meldung die Turnierbestimmungen an.

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